
Kurz gesagt: Seit dem 1. September 2024 dürfen in der Schweiz mehrere invasive Neophyten, darunter Kirschlorbeer und Sommerflieder, nicht mehr verkauft oder verschenkt werden. Bestehende Pflanzen im Garten sind nicht verboten. Viele Eigentümer ersetzen sie trotzdem durch einheimische Arten.
Häufige invasive Pflanzen im Garten
| Pflanze | Problem | Ersatz |
|---|---|---|
| Kirschlorbeer | verbreitet sich in Wäldern | Eibe, Liguster, Hainbuche |
| Sommerflieder | verdrängt einheimische Arten | Wildrosen, Holunder |
| Einjähriges Berufkraut | breitet sich in Wiesen aus | ausreissen vor der Blüte |
| Japanischer Knöterich | sehr schwer zu entfernen | Fachbetrieb nötig |
Richtig entfernen und entsorgen
- Vor der Samenbildung entfernen
- Wurzeln möglichst vollständig ausgraben
- Nicht kompostieren, sondern über den Kehricht oder spezielle Sammelstellen entsorgen
- Bei Knöterich Fachbetrieb beiziehen

Informationen im Aargau
Der Kanton Aargau informiert auf seiner Website über Neophyten und unterstützt Gemeinden bei der Bekämpfung. Manche Gemeinden bieten Sammelaktionen an. Fragen Sie bei der Gemeinde nach.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Kirschlorbeer entfernen?
Nein, bestehende Pflanzen sind nicht verboten. Ersetzen ist freiwillig.
Wohin mit Neophyten?
In den Kehricht oder zu speziellen Sammelstellen, nicht in den Kompost.
Was kostet es, eine Kirschlorbeerhecke zu ersetzen?
Je nach Länge oft CHF 80 bis 200 pro Laufmeter mit neuer Pflanzung.
Was ist das Berufkraut?
Eine weiss blühende Pflanze, die sich stark in Wiesen ausbreitet.
Kann der Gärtner das übernehmen?
Ja, viele Betriebe entfernen und ersetzen Neophyten.