
Kurz gesagt: Abstände und Höhen von Hecken und Bäumen an der Grenze regelt im Aargau das kantonale Recht, ergänzt durch die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde. Die genauen Werte erfahren Sie bei der Bauverwaltung. Bei Konflikten hilft zuerst das Gespräch, dann der Friedensrichter.
Wo die Regeln stehen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch: Grundsätze zu Nachbarrecht und überhängenden Ästen
- Kantonales Einführungsgesetz zum ZGB: Pflanzabstände
- Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde: zusätzliche Vorgaben
- Bei Strassen: Sichtzonen und Abstände zur Strasse
Überhängende Äste
Ragen Äste oder Wurzeln auf das Nachbargrundstück und schaden sie dort, kann der Nachbar nach einer Frist verlangen, dass sie entfernt werden. Wer das selbst tun will, sollte das vorher schriftlich ansprechen.

Streit vermeiden
- Mit dem Nachbarn reden, bevor die Hecke zu hoch wird
- Regeln der Gemeinde nachlesen
- Schnitt gemeinsam planen, eine Offerte für beide Seiten einholen
- Erst danach Friedensrichter
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Hecke an der Grenze sein?
Das hängt vom Abstand ab und steht im kantonalen Recht und in der BNO. Fragen Sie die Gemeinde.
Darf ich Äste des Nachbarn abschneiden?
Nur unter bestimmten Bedingungen und nach Aufforderung mit Frist.
Wer zahlt den Schnitt?
Grundsätzlich der Eigentümer der Hecke.
Wo finde ich die BNO?
Auf der Website Ihrer Gemeinde.
Kann der Gärtner beide Seiten schneiden?
Ja, wenn der Nachbar einverstanden ist.