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Baum fällen lassen im Aargau: was kostet es, braucht es eine Bewilligung?

Auf einen Blick

Ein Gartenbaum kostet oft CHF 500 bis 3'000 zu fällen. Geschützte Bäume brauchen eine Bewilligung.

Baum fällen lassen Aargau: Baumpfleger mit Helm und Seil schneidet Äste in einer Baumkrone
Beispiel: Baumpflege mit Seilklettertechnik

Kurz gesagt: Einen Gartenbaum zu fällen kostet oft CHF 500 bis 3'000, je nach Höhe, Zugang und ob er Stück für Stück abgetragen werden muss (Richtwerte 2026). Ob eine Bewilligung nötig ist, regelt die Gemeinde in der Bau- und Nutzungsordnung. Fragen Sie vor dem Auftrag die Bauverwaltung.

Kosten nach Baumgrösse

Baumfällung, Richtwerte
BaumArbeitRichtwert
Bis 8 m, freier ZugangFällen, abführenCHF 500 bis 1'000
8 bis 15 mAbtragen mit SeilCHF 1'000 bis 2'200
Über 15 m, nahe am HausSeilklettern oder HebebühneCHF 2'000 bis 4'500
Wurzelstock fräsenpro StockCHF 150 bis 500

Richtwerte aus Schweizer Preisportalen und öffentlich zugänglichen Preislisten von Gartenbaubetrieben (u. a. houzy.ch, renovero.ch), Stand 2026. Für den Aargau nicht separat erhoben. Keine Offerte.

Bewilligung und Baumschutz

Viele Aargauer Gemeinden schützen in ihrer Bau- und Nutzungsordnung (BNO) grössere Bäume, Bäume in bestimmten Zonen oder im Inventar eingetragene Einzelbäume. Bäume im Wald sind ohnehin Sache des Forstdienstes. Ein seriöser Betrieb fragt nach, bevor er fällt.

Schloss Lenzburg auf dem Hügel über Bäumen

Fällen oder schneiden?

  • Kronenauslichtung macht den Baum lichter und sicherer
  • Totholz entfernen verhindert herabfallende Äste
  • Kronenreduktion bei Bäumen zu nah am Haus
  • Fällen, wenn der Baum krank, instabil oder am falschen Ort ist

Beste Zeit

Gefällt wird meist von Oktober bis Februar, ausserhalb der Brutzeit und wenn der Baum kein Laub trägt. Kranke oder gefährliche Bäume werden auch im Sommer entfernt.

Häufige Fragen

Was kostet es, einen Baum zu fällen?

Oft CHF 500 bis 3'000, bei grossen Bäumen nahe am Haus mehr.

Brauche ich im Aargau eine Bewilligung?

Je nach Gemeinde und Baum. Fragen Sie die Bauverwaltung.

Wann darf man Bäume fällen?

Am besten Oktober bis Februar.

Wird der Wurzelstock entfernt?

Auf Wunsch, durch Fräsen.

Wer haftet, wenn etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Haftpflichtversicherung. Fragen Sie danach.

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